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Haftpflichtversicherung für Modellautos und Modellschiffe


Artikelnummer: 60002
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung für Modellautos und Modellschiffe
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Haftpflichtversicherung für Modellautos und Modellschiffe

Für Personen- und/oder Sachschäden, die durch das Steuern eines Modellautos oder -schiffes verursacht werden, kann die das Fahrzeug steuernde Person haftbar gemacht werden. Wir sind in der Lage, unseren Mitgliedern zu besonders günstigen Konditionen eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung mit einer Pauschalversicherungssumme von € 726.728,34 für Personen- und Sachschäden zur Verfügung zu stellen. Versichert ist das Steuern eines Modellautos oder -schiffes durch das namentlich genannte Mitglied, welches untenstehenden Abschnitt ausfüllt. Versicherungsschutz wird nur für Schadenersatzverpflichtungen für Schäden in Österreich, welche durch die namentlich genannte Person verursacht wurden, nach österreichischem Recht geboten, sofern nicht Ersatz von einer anderen Versicherung zu leisten ist. Keinesfalls besteht Versicherungsschutz, wenn im Eigentum der namentlich genannten Person stehende Fahrzeuge durch Dritte benutzt werden. Keinesfalls besteht Versicherungsschutz bei Vorsatz oder bei Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften, sowie bei Nichtabsperrung von Verkehrsflächen aller Art für die Teilnehmer am öffentlichen Verkehr. Keinesfalls besteht Versicherungsschutz für Verwaltungsstrafen und Strafprozesse aller Art und wenn die Auflagen „Was im Schadensfall zu beachten ist“ (insbesondere polizeiliche Meldung) nicht beachtet werden.



WAS IM SCHADENSFALL ZU BEACHTEN IST:
Beschreiben Sie schriftlich ausführlich den Sachverhalt sowie den entstandenen Schaden (eventuell mit Fotos). Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung (Mail oder Telefon). Wir leiten alle Unterlagen an die Versicherung weiter. Bei Sachschäden, die wahrscheinlich über € 727.– liegen sowie bei jedem Personenschaden, ist unbedingt innerhalb von 12 Stunden ab dem Schadensereignis eine entsprechende schriftliche Meldung bei der Polizei zu machen. Die Versicherung, die wir als Versicherungsnehmer abgeschlossen haben, tritt für Sie als Versicherten ab dem 1. des dem Ausstellungsdatum der Rechnung folgenden Monates in Kraft und gilt für die Dauer eines Jahres als abgeschlossen. Am Ende des Jahres erhalten Sie eine automatisch erstellte Verlängerungsrechnung für ein weiteres Jahr. Sollten Sie Ihr Abo nicht mehr wünschen, senden Sie uns binnen 10 Tagen die Rechnung mit dem Vermerk „Storno“ retour, und die Versicherung wird automatisch gelöscht! Ansonsten ist die Prämie für dieses Jahr einzuzahlen. Wir bitten zu beachten, dass die jeweils letzte Rechnung als Nachweis des aufrechten Versicherungsschutzes dient.



> AGB zur Haftpflichtversicherung (0.06 MB)

> Bestellformular Haftpflichtversicherung (für den gesamten EU Raum möglich) (0.10 MB)

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