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Haftpflichtversicherung für Drohnen bis 10.000.000.- Versicherungssumme

289,00 €*

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Haftpflichtversicherung für Drohnen bis 10.000.000.- Versicherungssumme

289,00 €*

Für Personenschäden und Sachschäden, die durch die Verwendung von Drohnen verursacht werden, kann der Halter haftbar gemacht werden. Derartige Schadenersatzforderungen können eine durchaus existenzbedrohende Höhe erreichen. Wir sind in der Lage, unseren Mitgliedern zu besonders günstigen Konditionen eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung von Luftfahrzeugen mit einer Pauschalversicherungssumme von € 10.000.000.- die für Personen- und Sachschäden gemeinsam zur Verfügung steht, zu bieten. Diese Versicherung gilt für eine Drohne des Mitgliedes – welche auch gewerblich genutzt werden kann

Jahresprämie pro Versicherter Drohne inkl. Versicherungssteuer € 289.-
 

Der Vertrag dieser Versicherung kommt zustande zwischen Ihnen und der Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft. Modellsport Schweighofer tritt hier nur als Händler auf und ist weder Versicherungsnehmer, noch Versicherer.
Die Laufzeit der Versicherung beträgt 1 Jahr wird automatisch bis auf Widerruf verlängert. Der dargestellte Preis gibt somit die Jahresprämie für die Versicherung an.



Ablauf
Bitte füllen sie das Antragsformular aus und senden sie dieses zu uns. Wir übermitteln ihnen die Rechnung, nach Zahlungseingang schicken wir die Versicherungsbestätigung.
 



WAS IM SCHADENSFALL ZU BEACHTEN IST:
Beschreiben Sie schriftlich ausführlich den Sachverhalt sowie den entstandenen Schaden (eventuell mit Fotos). Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung (Mail oder Telefon). Wir leiten alle Unterlagen an die Versicherung weiter. Bei Sachschäden, die wahrscheinlich über € 727.– liegen sowie bei jedem Personenschaden, ist unbedingt innerhalb von 12 Stunden ab dem Schadensereignis eine entsprechende schriftliche Meldung bei der Polizei zu machen. Die Versicherung, die wir als Versicherungsnehmer abgeschlossen haben, tritt für Sie als Versicherten ab dem 1. des dem Ausstellungsdatum der Rechnung folgenden Monates in Kraft und gilt für die Dauer eines Jahres als abgeschlossen. Am Ende des Jahres erhalten Sie eine automatisch erstellte Verlängerungsrechnung für ein weiteres Jahr. Sollten Sie Ihr Abo nicht mehr wünschen, senden Sie uns binnen 10 Tagen die Rechnung mit dem Vermerk „Storno“ retour, und die Versicherung wird automatisch gelöscht! Ansonsten ist die Prämie für dieses Jahr einzuzahlen. Wir bitten zu beachten, dass die jeweils letzte Rechnung als Nachweis des aufrechten Versicherungsschutzes dient.

• Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Europa. Nicht zu Europa im Sinne dieser Bestimmungen gehören Island, Grönland und Spitzbergen. / The insurance cover is valid for Europe. The notion is to be understood as a geographical specification. Iceland, Greenland and Spitsbergen do not belong to Europe in the sense of these determinations.

• Es besteht automatisch auch eine Deckung für den Betrieb als Modellflugzeug. Solange noch keine Betriebsbewilligung der Austro Control GesmbH vorliegt gelten alle anderen Verwendungen des uLFZ als zum Zweck des Fluges selbst als ausgeschlossen (z.B. Fotoflüge). Deckung besteht im Rahmen des § 24c LFG. / There will be an automatically Coverage for usage as an RV-aircraft. As long there is no permit to fly issued from Austro Control GesmbH, all other flights then pleasure flights (e.g. photo-flights) are excluded. Coverage according to § 24c LFG.

• Für das bezeichnete Luftfahrzeug besteht Halterhaftpflicht-Versicherungsschutz im genannten Umfang und Zeitraum. Das Kriegs- und Terrorrisiko ist gemäß EU-Verordnung 785/2004 mitversichert. / The aircraft specified in this certificate is held covered by Third Party Legal Liability Insurance with limit and period as stated above. War risks and allied perils included according Regulation (EC) 785/2004.

• Der Versicherungsschutz besteht zu den im Luftfahrt-Versicherungsmarkt üblichen Bedingungen und entspricht in diesem Rahmen den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes sowie den Bestimmungen gemäß §151, §164, §165 und §168 (1) LFG sowie der EU-Verordnung 2027/1997 (Haftung über SZR 113,100 gemäß Art 3 und Vorauszahlung gemäß Art. 5), EU-Verordnung 785/2004 und EU-Verordnung 1008/2008. / Coverage is based on Aviation Insurance Market standard conditions in compliance with the requirements of §151, §164, §165 und §168(1) LuftFG (Austrian Air Traffic Law) and the Regulation (EC) 2027/1997 (SDR 113,100 (Art. 3) and advanced payment (Art. 5)), Regulation (EC) 785/2004 and Regulation (EC) 1008/2008.