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Versicherung Flughaftpflicht AT 1.000.000,--

45,00 €*

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Versicherung Flughaftpflicht AT 1.000.000,--

45,00 €*

Für Personenschäden und Sachschäden, die durch die Verwendung von Modellflugzeugen verursacht werden, kann der Halter haftbar gemacht werden. Derartige Schadenersatzforderungen können eine durchaus existenzbedrohende Höhe erreichen. Wir sind in der Lage, unseren Mitgliedern zu besonders günstigen Konditionen eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung von Luftfahrzeugen mit einer Pauschalversicherungssumme von € 1.000.000.- die für Personen- und Sachschäden gemeinsam zur Verfügung steht, zu bieten. Diese Versicherung gilt für jedes in der Luft befindliche Flugmodell des Mitgliedes – welches privat verwendet wird – und ohne Rücksicht auf die Höchstgeschwindigkeit. Ausgenommen vom Versicherungsschutz ist Modellflugzeug gegen Modellflugzeug, egal ob in der Luft oder auf dem Boden.

Versichert gelten ausschließlich jene Modellflugzeuge, welche unentgeltlich und nicht gewerblich verwendet werden. Der Flug des Modells darf lediglich dem Flug selbst dienen. Dies bedeutet, dass neben den erwähnten Verwendungsmöglichkeiten auch Kameraflüge, Suchflüge, Rettungsflüge und Transportflüge aller Art dezidiert vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Jegliche Verwendungsmöglichkeiten die laut österreichischem Luftfahrtgesetz einer Betriebsbewilligung der Austro Control GmbH bedürfen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Drohnen bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 250 Gramm sind versichert!

• Mitversicherung von Frequenzschäden
• 1 Mio. VS (variabel bis 10 Mio. VS möglich)
• Mitversicherung von minderjährigen Kindern unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten/Versicherungsnehmers
• keine Selbstbehalte
• Versicherungsbedingungen nach österreichischem oder deutschem Recht
• weltweite Deckung exkl. USA
• Top Prämie
• Flugmodelle versichert bis 25 kg


Jahresprämie pro Mitglied inkl. Versicherungssteuer € 45.-

Achtung! Wir wollen es nicht verabsäumen, darauf hinzuweisen, dass im Zuge der Änderung des Luftfahrtgesetzes Anfang 1998 die Anhebung der Mindestpauschalversicherungssumme für Flugmodelle auf 900.000.– erfolgte. Damit sind Sie auch im gesamten EU-Raum versichert! Beim Abschluss einer Versicherung ist die Volljährigkeit des Versicherungsnehmers Voraussetzung. Minderjährige können nur mit dem Erziehungsberechtigten mitversichert werden. Der Versicherungsnehmer muss seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben.
 

Der Vertrag dieser Versicherung kommt zustande zwischen Ihnen und der Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft. Modellsport Schweighofer tritt hier nur als Händler auf und ist weder Versicherungsnehmer, noch Versicherer.
Die Laufzeit der Versicherung beträgt 1 Jahr wird automatisch bis auf Widerruf verlängert. Der dargestellte Preis gibt somit die Jahresprämie für die Versicherung an.


 



WAS IM SCHADENSFALL ZU BEACHTEN IST:
Beschreiben Sie schriftlich ausführlich den Sachverhalt sowie den entstandenen Schaden (eventuell mit Fotos). Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung (Mail oder Telefon). Wir leiten alle Unterlagen an die Versicherung weiter. Bei Sachschäden, die wahrscheinlich über € 727.– liegen sowie bei jedem Personenschaden, ist unbedingt innerhalb von 12 Stunden ab dem Schadensereignis eine entsprechende schriftliche Meldung bei der Polizei zu machen. Die Versicherung, die wir als Versicherungsnehmer abgeschlossen haben, tritt für Sie als Versicherten ab dem 1. des dem Ausstellungsdatum der Rechnung folgenden Monates in Kraft und gilt für die Dauer eines Jahres als abgeschlossen. Am Ende des Jahres erhalten Sie eine automatisch erstellte Verlängerungsrechnung für ein weiteres Jahr. Sollten Sie Ihr Abo nicht mehr wünschen, senden Sie uns binnen 10 Tagen die Rechnung mit dem Vermerk „Storno“ retour, und die Versicherung wird automatisch gelöscht! Ansonsten ist die Prämie für dieses Jahr einzuzahlen. Wir bitten zu beachten, dass die jeweils letzte Rechnung als Nachweis des aufrechten Versicherungsschutzes dient.

 



RUBRIK: WISSENWERTES für Modellflieger

I. Was ist bei Modellflügen Grundsätzliches zu beachten?


a.) Modellflüge innerhalb der Sicherheitszonen (Flugfelder, Flughäfen, Militärflugplätzen) dürfen entsprechend dem Luftfahrtgesetz* (LFG) NUR nach erfolgter Bewilligung der zuständigen Behörde durchgeführt werden.

Eine diesbezügliche Bewilligung ist von der jeweiligen Behörde zu erteilen, wenn durch den Modellflug öffentliche Interessen nicht gefährdet werden.

b.) Bei Modellflügen außerhalb dieser Sicherheitszonen ist nachfolgende Unterscheidung wesentlich.
Beträgt das Gewicht des Flugmodells mehr als 25 kg, dürfen Modellflüge nur nach erfolgter Bewilligung des jeweiligen zuständigen Landeshauptmannes durchgeführt werden.

Beträgt das Gewicht des Flugmodells nicht mehr als 25 kg, sind vor Modellflügen vom Modellflieger vorab zwingend die genauen, diesbezüglichen Vorgaben/Richtlinien/Bestimmungen der jeweiligen Gemeinden einzuholen.

Wo genau außerhalb der Sicherheitszonen bei einem Gewicht des Flugmodells von nicht mehr als 25 kg tatsächlich geflogen werden darf, hängt von den jeweiligen Gemeinden ab (Stichwort: Gefährdung öffentlicher Interessen - Bsp. welcher Abstand zu Autobahnen, Wohnsiedlungen, Schulen etc. eingehalten werden muss).
Darüber hinaus empfiehlt es sich unbedingt, vor Modellflügen außerhalb der Sicherheitszonen die nachweisliche Zustimmung der jeweiligen Nachbarn einzuholen.

*Stand Mai 2010

II. Welches Risiko übernimmt der Haftpflichtversicherer, was ist (nicht) versichert?

Der diesbezügliche Haftpflichtversicherungsvertrag für die zigtausend Mitglieder von Modellsport Schweighofer wurde über den Versicherungsmakler SECURA GmbH Deutschlandsberg bei der Allianz Versicherung abgeschlossen.

Die diesbezüglichen Versicherungsvertragsbedingungen, die das genaue Risiko umschreiben, welches die Allianz Versicherung im Falle des Falles übernimmt, sind sowohl auf der Homepage des Unternehmens Schweighofer unter www.der-schweighofer.com als auch auf der Homepage des Unternehmens SECURA GmbH Deutschlandsberg unter www.secura-dl.at abrufbar.

Es wird dringend empfohlen, diese Bedingungen vor der Inbetriebnahme des Flugmodells genau zu studieren.

III. Wie erlangt man Versicherungsschutz bzw. wann beginnt der Versicherungsschutz?

Mit dem Zeitpunkt der erfolgten Einzahlung des diesbezüglichen Zahlscheines bzw. mit dem erfolgten Einzug durch einen Abbucher besteht für das Mitglied ab sofort Versicherungsschutz entsprechend der Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Luftfahrzeugen.

Es werden keine Einzelpolizzen an die jeweiligen Mitglieder übermittelt, sondern besteht bei der Allianz-Versicherung vielmehr für sämtliche Modellflieger, die die Prämie bezahlt haben, eine einzige Generalpolizze, unter welcher in weiterer Folge sämtliche Versicherungsschäden abgewickelt werden können.


IV. Abschließende wichtige Hinweise für Modellflieger

Als Versicherungsnachweis gilt die abgestempelte Zahlungsbestätigung hinsichtlich der von Modellsport Schweighofer ausgestellten Rechnung.

Aus diesem Grund sollte bei beabsichtigten Modellflügen auf dem Modellflugplatz als Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes von jedem Mitglied die von Modellsport Schweighofer ausgestellte Rechnung samt abgestempeltem Erlagschein/Zahlschein mitgeführt werden.

Erscheint jemand als Gast auf einem Modellflugplatz, so muss derselbe auf Verlangen diesen Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes vorlegen können.